Laufende Geschäftsvorfälle gemäß StBerG § 6 Nr. 3 und 4

  • Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben
  • Verwaltung von Rechnungen und Belegen
  • Kontrolle der Zahlungsein- und -ausgänge
  • Buchung von Bank- und Kassenbewegungen
  • Erfassung von laufenden Geschäftsvorgängen in der Buchhaltungssoftware
  • Weiterleitung der Daten an den Steuerberater-/in

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